Stornierungsrichtlinie

Stornierungsbedingungen für Mitgliedschaften

Die Mitgliedschaft beim Verein der gewerblichen Nutzer höherwertiger Musik (GEMU) e. V. wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.

Kündigung Die Mitgliedschaft kann nur schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres bis spätestens 30. September des Jahres gegenüber dem Verein erklärt werden. Eine nicht fristgemäße Kündigung entfaltet Wirksamkeit zum nächsten fristgemäßen Kündigungstermin.

Die Kündigung ist schriftlich per Post an die Geschäftsstelle der GEMU, Begel 6, 22359 Hamburg, oder E-Mail an kontakt@gemu-ev.de zu richten.

Rückerstattung Bei einer Kündigung während eines laufenden Mitgliedschaftszeitraums besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.