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Hinweis zur Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im GEMU e. V. steht ausschließlich gewerblichen Nutzern höherwertiger Musik offen – also selbständigen Unternehmern sowie Inhabern, Organen oder Angestellten eines Unternehmens, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Musik geschäftlich nutzen (§ 3 unserer Satzung).

Mit dem Absenden dieses Mitgliedsantrags bestätigt der Antragsteller, dass er die Mitgliedschaft im Rahmen seiner gewerblichen bzw. selbständigen beruflichen Tätigkeit beantragt und diese Voraussetzung erfüllt. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt dementsprechend zwischen Unternehmern zustande; ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht nicht (siehe Widerrufs-Information).

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