Mitgliedschaft ab 41 Standorten

Mitgliedschaft ab 41 Standorten

€30,00
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Mitgliedschaft ab 41 Standorten

Mitgliedschaft ab 41 Standorten

€30,00

Betreiben Sie 41 oder mehr Standorte unter Ihrer Firma, zahlen Sie pro Standort und Jahr einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 30,00 Euro netto. Geben Sie hier bei der Antragstellung im Auswahlmenü "Stückzahl" (Anzahl der Standorte, für die Sie die Mitgliedschaft und den 20%-igen GEMA-Rabatt beantragen) die Anzahl Ihrer Standorte ein. Bitte beachten Sie, dass für einen oder mehr Standorte unterschiedliche Jahresgebühren anfallen. Schauen Sie bei Bedarf bei den Anderen Antragsfeldern nach.

Sie erhalten als Mitglied den gesamten Service der GEMU inkl. juristische Auskünfte und auf alle die für Sie anfallenden GEMA-Lizenzgebühren einen Nachlass von 20%. Ausgenommen vom Rabatt sind Nachzahlungen und Säumnisaufschläge.

Nicht enthalten in der Mitgliedschaft sind anwaltliche Vertretung gegenüber Dritten, oder die juristische Begleitung bei direkten Auseinandersetzungen, Verhandlungen mit der GEMA über Nachzahlungen und Gerichtsprozessen. Diese Leistungen besprechen Sie bitte direkt mit unserem Justitiar Herrn Dr. Ulbricht, Sie erreichen Ihn per Email über die GEMU Geschäftsstelle.

Die Mitgliedschaft verlängert sich jährlich kostenpflichtig um weitere 12 Monate, sofern sie nicht 3 Monate zuvor schriftlich gekündigt wurde.

Bitte beachten: Mit Nennung der Anzahl der Standorte und der ersten Zahlung stellen Sie Ihren Antrag auf Mitgliedschaft zum Verband und dokumentieren Ihre Einwilligung zum Beitritt. 

Eine Mitgliedschaft ergibt sich hingegen erst, wenn der Vorstand Ihren Antrag schriftlich annimmt. Für den Fall, dass Ihr Mitgliedsantrag abgelehnt wird, wird Ihre Zahlung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel erstattet.

Hinweis zur Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im GEMU e. V. steht ausschließlich gewerblichen Nutzern höherwertiger Musik offen – also selbständigen Unternehmern sowie Inhabern, Organen oder Angestellten eines Unternehmens, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Musik geschäftlich nutzen (§ 3 unserer Satzung). Mit dem Absenden dieses Mitgliedsantrags bestätigt der Antragsteller, dass er die Mitgliedschaft im Rahmen seiner gewerblichen bzw. selbständigen beruflichen Tätigkeit beantragt und diese Voraussetzung erfüllt. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt dementsprechend zwischen Unternehmern zustande; ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht nicht (siehe Widerrufs-Information).

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